Ab 20.04.2020 dürfen Geschäfte bis 800 Quadratmetern Fläche, Kfz- und Fahrradhändler sowie Buchläden wieder öffnen. Um sich und Ihre Kunden zu schützen, empfiehlt die Stadt Altena Folgendes:
- Je nach Verkaufsfläche sollte sich nur eine minimale Anzahl von Kunden gleichzeitig im Geschäft aufhalten.
- Installieren Sie einen Spuck- und Niesschutz an der Kasse.
- Markieren Sie im Kassenbereich auf dem Boden den Mindestabstand von 1,50 Meter, z.B. mit Klebeband.
- Markieren Sie vor dem Eingang Ihres Geschäftes eine eindeutige Wartezone auf dem Boden oder durch Aufsteller, beachten Sie dabei die Mindestabstände von 1,50 Meter, um Ihre Kunden in eventuellen Warteschlangen zu schützen.
- Halten Sie nach Möglichkeit antivirales Desinfektionsmittel für sich und Ihre Kunden vor.
- Sofern Sie über zwei Betretungsmöglichkeiten verfügen, richten Sie einen Einbahnverkehr ein.
- Geben Sie Laufrichtungen mittels Bodenmarkierungen oder Aufstellern vor, sofern die Größe Ihres Geschäftes es zulässt.
- Bei Abgabe von Waren über einen Thekenbereich, empfiehlt es sich, den Kunden die Einhaltung des Abstands von mind. 1,50 Meter durch Absperrbänder oder Ständer zu erleichtern.
Derzeit gibt es noch keine verbindlichen Vorgaben vom Gesetzgeber; bitte sehen Sie diese Empfehlungen vorbehaltlich verbindlicher Vorgaben des Landes als verbindlich an.
Für Fragen steht das Ordnungsamt der Stadt Altena gerne zur Verfügung. Tel.: 02352 / 209-328
Quelle: Stadt Altena